Worauf Sie bei der Rechnung achten
Umzug und Steuer
Ein privater Umzug ist eine haushaltsnahe Dienstleistung. Ihr Kunde zieht 20 % der Arbeitskosten ab. Ist der Umzug beruflich, setzt er die ganzen Kosten als Werbungskosten ab. Beides geht nur mit Rechnung und Überweisung.
Material getrennt
Kartons und Packmaterial schreiben Sie in eine eigene Zeile. Sie zählen nicht zu den Arbeitskosten.
Halteverbot und Zusatzleistungen
Halteverbotszone, Möbelmontage und Entsorgung stehen in eigenen Positionen. So vergleicht der Kunde die Rechnung leicht mit dem Angebot.
Pflichtangaben
Jede Rechnung über 250 Euro braucht die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Das Blatt fragt jede davon ab. Mehr dazu im Ratgeber Rechnung.
Hat Ihr Kunde nicht gezahlt, schreiben Sie eine Mahnung. Ist eine Rechnung falsch, heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf.
Häufige Fragen
Welcher Steuersatz gilt für Umzüge?
19 % für Transport, Arbeit und Material.
Muss die Kilometerzahl auf die Rechnung?
Nicht zwingend. Rechnen Sie nach Kilometern ab, gehört die Zahl als Menge in die Position.
Kann der Kunde bar zahlen?
Ja, aber dann verliert er den Steuerabzug. Für § 35a EStG muss er überweisen.