So korrigieren Sie eine falsche Rechnung
- Schreiben Sie eine Stornorechnung mit denselben Positionen wie die falsche Rechnung.
- Tragen Sie Nummer und Datum der falschen Rechnung ein.
- Schicken Sie die Stornorechnung an Ihren Kunden.
- Schreiben Sie eine neue, richtige Rechnung mit einer neuen Nummer.
Positionen und Preise tragen Sie positiv ein. Auf der Stornorechnung erscheinen sie automatisch mit Minus.
Was auf eine Stornorechnung muss
- Das Wort Stornorechnung oder Rechnungskorrektur
- Eine eigene, fortlaufende Nummer und das Datum
- Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung
- Dieselben Positionen, Steuersätze und Beträge wie auf der ursprünglichen Rechnung
Häufige Fragen zur Stornorechnung
Darf ich eine falsche Rechnung einfach löschen?
Nein. Eine verschickte Rechnung bleibt in Ihrer Buchhaltung. Sie heben sie mit einer Stornorechnung auf und schreiben danach eine neue, richtige Rechnung mit eigener Nummer.
Ist eine Stornorechnung eine Gutschrift?
Nein. Im Steuerrecht ist eine Gutschrift eine Rechnung, die der Kunde für Sie ausstellt (§ 14 Abs. 2 UStG). Nennen Sie das Dokument darum Stornorechnung oder Rechnungskorrektur. In der E-Rechnung trägt es trotzdem den Code 381, die englische „Credit Note“.
Welche Nummer bekommt die Stornorechnung?
Eine eigene, fortlaufende Nummer. Das Blatt schlägt ST- als Präfix vor. Die Nummer der ursprünglichen Rechnung tragen Sie im Feld „Zur Rechnung Nr.“ ein.
Muss ich immer stornieren?
Nicht bei jedem Fehler. Fehlt eine Angabe oder ist sie falsch, zum Beispiel die Anschrift, reicht ein Korrekturschreiben mit Bezug auf die Rechnung (§ 31 Abs. 5 UStDV). Bei falschem Betrag oder Steuersatz ist die Stornorechnung der sichere Weg.