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Rechnung erstellen / Überstunden-Rechner

Überstunden berechnen

Tragen Sie Ihre Soll-Stunden, die gearbeiteten Stunden und Ihren Lohn ein. Der Rechner zeigt die Überstunden und was sie brutto wert sind.

Arbeitszeit

Lohn

0 Std.Überstunden

Soll im Zeitraum–
Stundenlohn brutto–
Zuschlag–
Vergütung brutto–

So rechnen Sie Überstunden

  1. Rechnen Sie die Soll-Stunden aus. Für einen Monat nehmen Sie die Wochenstunden mal 4,33, denn ein Jahr hat 52 Wochen und 12 Monate.
  2. Ziehen Sie die Soll-Stunden von den gearbeiteten Stunden ab. Das Ergebnis sind die Überstunden.
  3. Teilen Sie das Monatsbrutto durch die Soll-Stunden des Monats. Das ist Ihr Stundenlohn.
  4. Multiplizieren Sie die Überstunden mit dem Stundenlohn und schlagen Sie den vereinbarten Zuschlag auf.

Ein Beispiel: 40 Stunden pro Woche, 3.500 Euro brutto, 185 Stunden gearbeitet. Das Soll ist 173,3 Stunden, also bleiben 11,7 Überstunden. Der Stundenlohn ist 20,19 Euro. Mit 25 Prozent Zuschlag sind die Überstunden 294,48 Euro brutto wert.

Was das Arbeitszeitgesetz erlaubt

Erlaubt sind 8 Stunden pro Werktag. Samstag ist ein Werktag, daher sind 48 Stunden pro Woche möglich. Der Arbeitgeber darf den Tag auf 10 Stunden verlängern, wenn der Schnitt in 6 Monaten bei 8 Stunden bleibt (§ 3 ArbZG).

Nach der Arbeit haben Sie 11 Stunden Ruhezeit (§ 5 ArbZG). Ab 6 Stunden Arbeit stehen Ihnen 30 Minuten Pause zu, ab 9 Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Pausen zählen nicht als Arbeitszeit.

Mehrarbeit als Selbstständiger

Für Selbstständige gibt es keine Überstunden. Jede Stunde ist Arbeitszeit, die Sie Ihrem Kunden in Rechnung stellen. Schreiben Sie die Stunden als Position mit der Einheit „Std.“ auf die Rechnung.

Auf rechnungx.de schreiben Sie die Rechnung kostenlos, als PDF oder als E-Rechnung. Für Ihren Beruf gibt es Vorlagen mit typischen Positionen.

Häufige Fragen zu Überstunden

Wie berechne ich meine Überstunden?

Ziehen Sie Ihre Soll-Stunden von den tatsächlich gearbeiteten Stunden ab. Die Soll-Stunden für einen Monat sind Ihre Wochenstunden mal 4,33. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,3 Stunden im Monat.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt 8 Stunden pro Werktag, also 48 Stunden in einer Woche von Montag bis Samstag. Bis zu 10 Stunden am Tag sind möglich, wenn der Schnitt in 6 Monaten bei 8 Stunden bleibt (§ 3 ArbZG).

Habe ich Anspruch auf einen Zuschlag?

Nur wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ihn vorsehen. Ein Gesetz schreibt keinen Zuschlag für Überstunden vor. Üblich sind 25 Prozent.

Muss mein Arbeitgeber Überstunden bezahlen?

In der Regel ja, wenn er sie angeordnet oder geduldet hat (§ 612 BGB). Der Vertrag kann statt Geld einen Ausgleich in Freizeit vorsehen. Eine Klausel, nach der alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist meist unwirksam.

Verfallen Überstunden?

Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres (§§ 195, 199 BGB). Viele Arbeitsverträge haben kürzere Ausschlussfristen, oft 3 Monate. Lesen Sie darum Ihren Vertrag und melden Sie Überstunden früh schriftlich an.