Wer gilt als Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt es Unternehmern mit geringem Umsatz, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Damit entfällt auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung – ein erheblicher Verwaltungsvorteil für Gründer und Selbstständige mit kleinem Umsatz.
Als Kleinunternehmer gilt, wer folgende Umsatzgrenzen nicht überschreitet (neue Grenzen ab 2025):
Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung wurden zum 1. Januar 2025 angehoben: von 22.000 € auf 25.000 € (Vorjahr) und von 50.000 € auf 100.000 € (laufendes Jahr). Prüfen Sie, ob Sie jetzt möglicherweise neu unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung
Auch als Kleinunternehmer müssen Sie alle Pflichtangaben nach §14 Abs. 4 UStG einhalten. Der einzige Unterschied zu einer normalen Rechnung: Sie weisen keine Mehrwertsteuer aus und fügen einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung hinzu.
- Vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens
- Vollständiger Name und Anschrift des Kunden (Leistungsempfänger)
- Ihre Steuernummer (oder USt-IdNr., falls vorhanden)
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung/Lieferung
- Zeitpunkt der Leistungserbringung (Leistungszeitraum oder -datum)
- Rechnungsbetrag (nur Netto, ohne MwSt.)
- Hinweis auf Kleinunternehmerregelung §19 UStG
Was darf NICHT auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen:
- Kein Mehrwertsteuerbetrag (weder 19% noch 7% noch 0%)
- Kein Bruttopreis mit MwSt.-Anteil
- Keine USt-IdNr. des Kunden (nicht erforderlich)
- Kein Hinweis auf Steuerbefreiung nach §4 UStG (falscher Paragraph)
Ein häufiger Fehler: Als Kleinunternehmer schreiben Sie "MwSt. 0%" auf die Rechnung. Das ist falsch! Wenn Sie Umsatzsteuer ausweisen – auch mit 0% – schulden Sie diese dem Finanzamt. Schreiben Sie stattdessen den korrekten §19 UStG Hinweis.
Der korrekte Hinweistext für Kleinunternehmer
Das Gesetz schreibt keinen exakten Wortlaut vor. Folgende Formulierungen sind rechtlich anerkannt:
„Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß §19 UStG."
„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
„Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben."
Muster: So sieht eine korrekte Kleinunternehmer-Rechnung aus
Musterstraße 1 · 12345 Musterstadt
max@mustermann.de
Steuernummer: 123/456/78901
Firmenstraße 5
54321 Firmenstadt
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Website-Redesign inkl. Konzept und Umsetzung | 1 | 800,00 € | 800,00 € |
| 2 | SEO-Optimierung | 3 Std. | 80,00 € | 240,00 € |
Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto: IBAN: DE12 3456 7890 1234 5678 90 · BIC: MUSTERXXX
E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer
Die E-Rechnungspflicht macht auch vor Kleinunternehmern nicht Halt. Was gilt:
- Ab Januar 2025: Alle Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) empfangen können
- Ab Januar 2028: Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen versenden, wenn sie B2B-Rechnungen stellen
- Ausnahme: Rechnungen an Privatpersonen (B2C) und Kleinbetragsrechnungen unter 250 € sind ausgenommen
RechnungX unterstützt die Kleinunternehmerregelung vollständig: Sie erhalten eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung ohne MwSt.-Ausweis und mit dem korrekten §19 UStG Hinweis – vollständig gesetzeskonform.
Kleinunternehmer-Rechnung kostenlos erstellen
Korrekte Pflichtangaben, §19 UStG Hinweis automatisch, XRechnung & ZUGFeRD Export.
Jetzt kostenlos starten →Häufige Fragen zur Kleinunternehmer-Rechnung
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?
Nein, als Kleinunternehmer benötigen Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Auf Ihrer Rechnung reicht Ihre Steuernummer. Eine USt-IdNr. ist nur notwendig, wenn Sie innergemeinschaftliche Lieferungen an EU-Unternehmen erbringen.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Wenn Sie die Umsatzgrenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschreiten, verlieren Sie die Kleinunternehmerregelung sofort. Sie müssen dann ab dem ersten Tag des Überschreitens Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Bei Überschreitung am Jahresende gilt: Ab dem nächsten Jahr sind Sie regulärer Unternehmer, wenn der Vorjahresumsatz über 25.000 € lag.
Kann ich trotz Kleinunternehmerregelung auf die Regelbesteuerung verzichten?
Ja. Sie können gegenüber dem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren – sinnvoll, wenn Sie viele Eingangsrechnungen mit Vorsteuer haben. Dieser Verzicht bindet Sie 5 Jahre. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater.
Darf ich als Kleinunternehmer ins EU-Ausland fakturieren?
Ja, aber beachten Sie: Bei Leistungen an EU-Unternehmen (B2B) greift das Reverse-Charge-Verfahren. Sie stellen die Rechnung netto aus und verweisen auf §13b UStG. Für B2C-Leistungen ins EU-Ausland können ab einem EU-Umsatz von 10.000 € besondere Regelungen gelten (OSS-Verfahren).