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Rechnung erstellen / Kleinunternehmer

Rechnung als Kleinunternehmer schreiben

Ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis nach § 19 UStG. Der Haken für Kleinunternehmer ist auf dieser Seite schon gesetzt.

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Was auf eine Kleinunternehmer-Rechnung muss

Die Pflichtangaben sind fast dieselben wie bei jeder Rechnung. Zwei Dinge sind anders.

  • Sie weisen keine Umsatzsteuer aus. Der Preis ist der Endpreis.
  • Sie schreiben einen Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG auf die Rechnung.

Weisen Sie als Kleinunternehmer doch Umsatzsteuer aus, schulden Sie diese dem Finanzamt. Lassen Sie den Haken darum gesetzt.

Kleinunternehmer und E-Rechnung

Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur E-Rechnung befreit. Sie dürfen weiter PDF-Rechnungen verschicken.

Manche Firmenkunden möchten trotzdem eine E-Rechnung. Dann laden Sie das ZUGFeRD-PDF herunter. Es enthält den Hinweis nach § 19 UStG auch in den XML-Daten.

Häufige Fragen für Kleinunternehmer

Welcher Hinweis gehört auf die Rechnung?

Ein kurzer Satz genügt, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ rechnungx setzt diesen Satz automatisch ein, wenn der Haken gesetzt ist.

Wer ist Kleinunternehmer?

Seit 2025 gilt: Ihr Umsatz lag im Vorjahr bei höchstens 25.000 Euro und liegt im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 Euro. Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine Steuernummer auf der Rechnung?

Ja. Jede Rechnung braucht die Steuernummer oder die USt-IdNr. Die Steuernummer finden Sie auf dem Schreiben Ihres Finanzamts.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung befreit und dürfen weiter PDF-Rechnungen schicken. E-Rechnungen von Lieferanten müssen Sie aber annehmen können.