Worauf Sie bei der Rechnung achten
Lohnanteil für Mieter
Vermieter legen Hausmeisterkosten auf die Mieter um. Die Mieter ziehen den Lohnanteil nach § 35a EStG von der Steuer ab. Nennen Sie die Arbeitskosten darum im Hinweisfeld.
Monatspauschale
Schreiben Sie Monat und Objekt in die Position. Leistungen außerhalb der Pauschale stehen in eigenen Zeilen.
Winterdienst
Rechnen Sie Winterdienst als Saisonpauschale oder je Einsatz ab. Bei Einsätzen nennen Sie Datum und Anzahl.
Pflichtangaben
Jede Rechnung über 250 Euro braucht die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Das Blatt fragt jede davon ab. Mehr dazu im Ratgeber Rechnung.
Hat Ihr Kunde nicht gezahlt, schreiben Sie eine Mahnung. Ist eine Rechnung falsch, heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf.
Häufige Fragen
Muss ich auf jede Rechnung den Lohnanteil schreiben?
Das Gesetz verlangt es nicht. Vermieter und Hausverwaltungen brauchen ihn aber für die Nebenkostenabrechnung und fragen sonst nach.
Welcher Steuersatz gilt?
19 % für alle Hausmeisterleistungen.
Kann ich für mehrere Häuser eine Rechnung schreiben?
Ja. Schreiben Sie je Objekt eigene Positionen. Für die Nebenkosten ist eine Rechnung je Objekt aber einfacher.