Worauf Sie bei der Rechnung achten
Steuersatz für Texte
Für das Einräumen von Nutzungsrechten an Texten gilt meist 7 %. Für Texte, bei denen der Kunde keine Rechte nach dem Urheberrecht erwirbt, etwa reine Korrektur, gilt 19 %.
Menge und Einheit
Rechnen Sie nach Wörtern, Zeichen oder Normzeilen ab. Tragen Sie die Zahl als Menge ein und den Preis je Einheit.
Belegexemplar und Nennung
Wichtige Absprachen wie Autorennennung oder Belegexemplar gehören in den Vertrag. Auf der Rechnung reicht ein kurzer Hinweis.
Pflichtangaben
Jede Rechnung über 250 Euro braucht die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Das Blatt fragt jede davon ab. Mehr dazu im Ratgeber Rechnung.
Hat Ihr Kunde nicht gezahlt, schreiben Sie eine Mahnung. Ist eine Rechnung falsch, heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf.
Häufige Fragen
Gilt für Werbetexte auch 7 %?
Oft ja, wenn der Kunde Nutzungsrechte an einem Werk erwirbt. Bei kurzen Texten ohne Gestaltungshöhe kann die Finanzverwaltung 19 % verlangen.
Wie schreibe ich ein Ausfallhonorar?
Als eigene Position mit dem Hinweis auf die Vereinbarung. Ein Ausfallhonorar ohne Leistung kann nicht steuerbar sein. Fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.
Brauche ich eine USt-IdNr.?
Nur für Kunden im EU-Ausland. Für Kunden in Deutschland reicht die Steuernummer.