Worauf Sie bei der Rechnung achten
Nutzungsrechte und Steuersatz
Das Einräumen von Rechten an einem Werk nach dem Urheberrecht kostet 7 % Umsatzsteuer. Reine Handarbeit wie Reinzeichnung oder Druckvorbereitung kostet 19 %. Trennen Sie beides auf der Rechnung.
Korrekturen begrenzen
Nennen Sie die Zahl der Korrekturschleifen aus dem Angebot. Weitere Korrekturen stehen als eigene Position nach Stunden.
Künstlersozialabgabe
Ihre Firmenkunden zahlen auf das Honorar die Künstlersozialabgabe. Auf der Rechnung steht dazu nichts.
Pflichtangaben
Jede Rechnung über 250 Euro braucht die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Das Blatt fragt jede davon ab. Mehr dazu im Ratgeber Rechnung.
Hat Ihr Kunde nicht gezahlt, schreiben Sie eine Mahnung. Ist eine Rechnung falsch, heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf.
Häufige Fragen
Gilt für jedes Design 7 %?
Nein. Der ermäßigte Satz setzt ein Werk mit Gestaltungshöhe voraus. Bei einfachen Arbeiten wie Satz nach Vorlage gilt 19 %. Klären Sie Grenzfälle mit Ihrer Steuerberatung.
Wie beschreibe ich Nutzungsrechte?
Mit Medium, Dauer, Gebiet und Exklusivität. Zum Beispiel: „Print und Web, unbegrenzt, Deutschland, exklusiv“.
Muss die Rechnung auf Deutsch sein?
Nein, aber eine deutsche Rechnung ist für deutsche Kunden und das Finanzamt am einfachsten.