Worauf Sie bei der Rechnung achten
Wiederkehrende Leistungen
Hosting, Wartung und Lizenzen rechnen Sie monatlich oder jährlich ab. Nennen Sie den Zeitraum in der Position.
Bezug zum Angebot
Nennen Sie bei Projekten die Angebotsnummer. Was über das Angebot hinausgeht, steht als „Zusatzaufwand“ in einer eigenen Zeile.
Behörden als Kunden
Behörden verlangen eine XRechnung mit Leitweg-ID. Die Leitweg-ID tragen Sie unter „Land, USt-IdNr., Referenz oder Leitweg-ID“ ein.
Pflichtangaben
Jede Rechnung über 250 Euro braucht die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Das Blatt fragt jede davon ab. Mehr dazu im Ratgeber Rechnung.
Hat Ihr Kunde nicht gezahlt, schreiben Sie eine Mahnung. Ist eine Rechnung falsch, heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf.
Häufige Fragen
Welcher Steuersatz gilt für Webdesign?
19 %. Der ermäßigte Satz für Urheberrechte gilt bei Software und Websites in der Regel nicht.
Wie rechne ich Domains und Lizenzen weiter?
Als eigene Position mit 19 %. Der Kunde zahlt den Preis, den Sie festlegen. Die Kosten des Anbieters müssen nicht auf die Rechnung.
Kann ich eine XRechnung für eine Behörde schreiben?
Ja. Tragen Sie die Leitweg-ID ein und laden Sie die XRechnung herunter. Der KoSIT-Validator prüft sie vor dem Download.