Worauf Sie bei der Rechnung achten
7 % oder 19 %
Für das Einräumen von Nutzungsrechten an Fotos gilt oft der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Für Passbilder, Bewerbungsfotos und reine Dienstleistungen gilt meist 19 %. Klären Sie Grenzfälle mit Ihrer Steuerberatung.
Nutzungsrechte genau beschreiben
Nennen Sie Medium, Dauer, Gebiet und ob die Rechte exklusiv sind. Was nicht auf der Rechnung oder im Vertrag steht, hat der Kunde nicht erworben.
Künstlersozialabgabe
Firmenkunden zahlen auf Ihr Honorar die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse. Auf der Rechnung müssen Sie dazu nichts angeben.
Pflichtangaben
Jede Rechnung über 250 Euro braucht die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Das Blatt fragt jede davon ab. Mehr dazu im Ratgeber Rechnung.
Hat Ihr Kunde nicht gezahlt, schreiben Sie eine Mahnung. Ist eine Rechnung falsch, heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf.
Häufige Fragen
Muss ich Nutzungsrechte extra ausweisen?
Es ist sinnvoll. So zeigt die Rechnung, welcher Teil mit 7 % besteuert wird und welche Rechte der Kunde hat.
Welcher Steuersatz gilt für Hochzeitsfotos?
In der Regel 19 %, denn der Kunde bekommt die Bilder für den privaten Gebrauch.
Kann ich als Kleinunternehmer arbeiten?
Ja. Dann entfällt die Umsatzsteuer ganz. Setzen Sie den Haken unter den Positionen.