Worauf Sie bei der Rechnung achten
Kleinunternehmer oder steuerfrei
Die meisten Nachhilfelehrer sind Kleinunternehmer und berechnen keine Umsatzsteuer. Steuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG ist Unterricht außerdem, wenn eine Bescheinigung der Landesbehörde vorliegt. Nennen Sie diesen Grund dann im Hinweisfeld.
Monatsrechnung
Rechnen Sie alle Stunden eines Monats in einer Rechnung ab. Die Termine stehen im Hinweis oder in der Position.
Rechnung an Eltern
Der Kunde ist, wer den Vertrag geschlossen hat, meist ein Elternteil. Den Namen des Kindes schreiben Sie in die Position.
Pflichtangaben
Jede Rechnung über 250 Euro braucht die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Das Blatt fragt jede davon ab. Mehr dazu im Ratgeber Rechnung.
Hat Ihr Kunde nicht gezahlt, schreiben Sie eine Mahnung. Ist eine Rechnung falsch, heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf.
Häufige Fragen
Muss ich als Nachhilfelehrer eine Rechnung schreiben?
An Privatkunden müssen Sie keine Rechnung ausstellen. Eltern brauchen sie aber oft für Zuschüsse, zum Beispiel aus dem Bildungspaket.
Welche Steuernummer gebe ich an?
Die Steuernummer, die Ihnen das Finanzamt nach der Anmeldung Ihrer Tätigkeit gegeben hat.
Ist Nachhilfe immer steuerfrei?
Nein. Ohne Kleinunternehmerregelung und ohne Bescheinigung der Landesbehörde gilt 19 %.