Worauf Sie bei der Rechnung achten
Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro
Bei Beträgen bis 250 Euro brutto reichen weniger Angaben (§ 33 UStDV): Ihr Name und Ihre Anschrift, Datum, Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Die Kundenanschrift ist dann nicht nötig.
Behandlung und Produkte
Verkaufen Sie Pflegeprodukte, schreiben Sie sie in eine eigene Zeile. Für Kosmetik und Haarpflege gilt immer 19 %.
Gutscheine
Verkaufen Sie einen Gutschein für eine bestimmte Behandlung, entsteht die Umsatzsteuer schon beim Verkauf. Bei einem Wertgutschein entsteht sie erst beim Einlösen.
Pflichtangaben
Jede Rechnung über 250 Euro braucht die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Das Blatt fragt jede davon ab. Mehr dazu im Ratgeber Rechnung.
Hat Ihr Kunde nicht gezahlt, schreiben Sie eine Mahnung. Ist eine Rechnung falsch, heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf.
Häufige Fragen
Muss ich jedem Kunden eine Rechnung geben?
Privatkunden nicht. Mit einer Kasse bekommen sie einen Beleg. Eine Rechnung schreiben Sie, wenn der Kunde sie verlangt.
Welcher Steuersatz gilt für Friseure?
19 % für alle Leistungen und Produkte.
Ist medizinische Fußpflege steuerfrei?
Ja, wenn sie als Podologe auf ärztliche Verordnung erfolgt. Kosmetische Fußpflege kostet 19 %.