Worauf Sie bei der Rechnung achten
7 % oder 19 %
Liefern Sie nur Speisen, gilt 7 %. Bringen Sie auch Service, Geschirr oder Personal, wird die ganze Leistung oft mit 19 % besteuert. Getränke kosten immer 19 %.
Lieferkosten
Die Lieferung teilt den Steuersatz der Speisen. Liefern Sie nur Speisen, rechnen Sie die Lieferung darum mit 7 % ab.
Anzahlung
Bei großen Veranstaltungen verlangen Sie eine Anzahlung. Ziehen Sie sie in der Schlussrechnung mit ihrer Steuer wieder ab.
Pflichtangaben
Jede Rechnung über 250 Euro braucht die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Das Blatt fragt jede davon ab. Mehr dazu im Ratgeber Rechnung.
Hat Ihr Kunde nicht gezahlt, schreiben Sie eine Mahnung. Ist eine Rechnung falsch, heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf.
Häufige Fragen
Gilt 7 % auch für Speisen im Restaurant?
Nein. Seit 2024 gilt im Restaurant wieder 19 %. Für Catering ohne Service gilt 7 %.
Wie trenne ich Service und Speisen?
In eigenen Positionen. Ist der Service der überwiegende Teil, kann die Finanzverwaltung die ganze Leistung mit 19 % besteuern. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.
Brauchen Firmenkunden eine E-Rechnung?
Ab 2027 bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 immer. Laden Sie dann das ZUGFeRD-PDF herunter.