Worauf Sie bei der Rechnung achten
Werkstatt und Montage trennen
Für den Steuerabzug nach § 35a EStG zählt nur Arbeit im Haushalt des Kunden. Die Fertigung in Ihrer Werkstatt zählt nicht. Schreiben Sie Montage und Anfahrt darum in eigene Zeilen.
Anzahlung bei Maßanfertigung
Bei Möbeln nach Maß ist eine Anzahlung üblich. Schreiben Sie dafür eine Anzahlungsrechnung. In der Schlussrechnung ziehen Sie die Anzahlung mit ihrer Umsatzsteuer wieder ab.
Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht
Arbeiten Sie an einem Haus oder einer Wohnung für einen Privatkunden, muss die Rechnung einen Hinweis tragen: Der Kunde muss sie zwei Jahre aufbewahren (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG). Das Beispiel unten enthält diesen Satz schon im Hinweisfeld.
Pflichtangaben
Jede Rechnung über 250 Euro braucht die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Das Blatt fragt jede davon ab. Mehr dazu im Ratgeber Rechnung.
Hat Ihr Kunde nicht gezahlt, schreiben Sie eine Mahnung. Ist eine Rechnung falsch, heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf.
Häufige Fragen
Kann der Kunde den Einbauschrank absetzen?
Nur die Montage und die Anfahrt, nicht die Fertigung und das Material. Er zieht 20 % dieser Arbeitskosten ab.
Brauche ich ein Leistungsdatum?
Ja. Nehmen Sie den Tag der Montage oder der Übergabe.
Wie rechne ich eine Reparatur ab?
Nach Stunden und Material. Arbeiten Sie dafür beim Kunden, zählt die ganze Arbeitszeit für seine Steuer.