Worauf Sie bei der Rechnung achten
Arbeitskosten getrennt ausweisen
Privatkunden ziehen 20 % der Arbeitskosten von der Steuer ab (§ 35a EStG), bis 1.200 Euro im Jahr. Material zählt nicht. Schreiben Sie Arbeit, Anfahrt und Material darum in eigene Positionen. Der Abzug gilt nur, wenn der Kunde überweist und nicht bar zahlt.
Wartungsverträge
Rechnen Sie die jährliche Wartung mit dem Leistungsdatum des Termins ab. Ersatzteile, die über den Vertrag hinausgehen, schreiben Sie in eigene Positionen.
Notdienst und Zuschläge
Zuschläge für Nacht, Wochenende oder Feiertag gehören in eine eigene Zeile. Nennen Sie die Uhrzeit des Einsatzes. Zuschläge zählen für den Kunden zu den Arbeitskosten.
Pflichtangaben
Jede Rechnung über 250 Euro braucht die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, fortlaufende Nummer, Leistung, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Das Blatt fragt jede davon ab. Mehr dazu im Ratgeber Rechnung.
Hat Ihr Kunde nicht gezahlt, schreiben Sie eine Mahnung. Ist eine Rechnung falsch, heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf.
Häufige Fragen
Kann mein Kunde die Rechnung von der Steuer absetzen?
Ja, wenn er Privatkunde ist und überweist. Er zieht 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten ab, bis 1.200 Euro im Jahr. Dafür müssen die Arbeitskosten auf der Rechnung getrennt vom Material stehen.
Ist die Wartungspauschale Arbeitskosten?
Ja, soweit sie Arbeit und Anfahrt enthält. Enthält sie auch Verbrauchsmaterial, nennen Sie den Lohnanteil im Hinweis.
Welcher Steuersatz gilt?
19 % für Arbeit und Material. Für Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden gilt seit 2023 der Nullsteuersatz, für Heizung und Sanitär nicht.