Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Das Reverse-Charge-Verfahren (dt.: Umkehr der Steuerschuldnerschaft) ist eine Regelung nach §13b UStG, bei der nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt.
Im Normalfall stellt der Leistungserbringer eine Rechnung mit MwSt. aus und führt diese ans Finanzamt ab. Beim Reverse Charge dreht sich das um: Der Rechnungsaussteller weist keine Umsatzsteuer aus. Der Empfänger bucht die Steuer selbst und führt sie ab – kann sie aber gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
⚠️ Wichtig: Auf einer Reverse-Charge-Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden – auch nicht mit 0 %. Stattdessen ist ein Pflichthinweis erforderlich.
Wann gilt §13b UStG – Reverse Charge?
| Leistungsart | Rechtsgrundlage | Reverse Charge? |
|---|---|---|
| Bauleistungen zwischen Bauunternehmern | §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG | ✓ Ja |
| Lieferung von Schrott, Altmetall | §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG | ✓ Ja |
| Gebäudereinigung zwischen Unternehmern | §13b Abs. 2 Nr. 8 UStG | ✓ Ja |
| Mobilfunkgeräte ab 5.000 € Nettowert | §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG | ✓ Ja |
| Dienstleistungen aus EU-Ausland (B2B) | §13b Abs. 1 UStG | ✓ Ja |
| Leistungen von Drittland-Unternehmern | §13b Abs. 2 Nr. 1 UStG | ✓ Ja |
| Rechnungen an Privatpersonen (B2C) | – | ✗ Nein |
| Inländische Dienstleistungen zwischen Unternehmern (Normalfall) | – | ✗ Nein |
Pflichttext auf der Reverse-Charge-Rechnung
Auf jeder Rechnung nach §13b UStG muss einer der folgenden Hinweise stehen:
Deutsch:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
Englisch (bei EU-Rechnungen üblich):
„Reverse Charge – VAT liability of the recipient of the supply"
Bei Rechnungen an EU-Unternehmer müssen zusätzlich beide USt-IdNrn. (Ihre und die des Kunden) auf der Rechnung stehen.
Musterrechnung Reverse Charge
USt-IdNr.: DE123456789
1015 CN Amsterdam
Niederlande
USt-IdNr.: NL123456789B01
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Softwareentwicklung (Webapplikation) | 20 Std. | 120,00 € | 2.400,00 € |
| 2 | Projektmanagement | 5 Std. | 90,00 € | 450,00 € |
Häufige Fragen zum Reverse-Charge-Verfahren
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Beim Reverse Charge (§13b UStG) schuldet nicht der Leistungserbringer, sondern der Empfänger die Umsatzsteuer. Der Aussteller weist keine MwSt. aus, schreibt aber einen Pflichthinweis auf die Rechnung.
Wann gilt Reverse Charge in Deutschland?
Bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern, Schrottlieferungen, Gebäudereinigung, EU-Dienstleistungen im B2B-Bereich und Leistungen von Drittland-Unternehmern. Details regelt §13b UStG.
Was muss auf einer Reverse-Charge-Rechnung stehen?
Alle Pflichtangaben nach §14 UStG, aber keine MwSt. Stattdessen: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Reverse Charge". Bei EU-Rechnungen: USt-IdNr. beider Parteien.
Gilt Reverse Charge auch für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer stellen selbst keine MwSt. in Rechnung, sind als Leistungsempfänger aber trotzdem betroffen: Sie schulden die Steuer, können sie aber nicht als Vorsteuer abziehen.
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