Was ist eine Mahnung?
Eine Mahnung ist eine schriftliche Zahlungsaufforderung, mit der Sie einen Schuldner auffordern, eine fällige Rechnung zu begleichen. Rechtlich ist zwischen einer freundlichen Zahlungserinnerung und einer formellen Mahnung zu unterscheiden – wobei die Zahlungserinnerung kein Rechtsbegriff ist, sondern eine Vorstufe.
Wichtig: Nach §286 Abs. 3 BGB tritt Verzug auch ohne Mahnung ein, wenn der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht gezahlt hat. Eine Mahnung ist also nicht immer Pflicht – sie dient aber der Dokumentation und Eskalation.
Wann darf ich mahnen?
Sie dürfen mahnen, sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist:
- Mit explizitem Zahlungsziel: Sofort am Tag nach Ablauf (z. B. "zahlbar bis 31.03.2025")
- Ohne Zahlungsziel (§286 Abs. 3 BGB): 30 Tage nach Rechnungszugang und Fälligkeit. Bei Verbrauchern (B2C) muss auf diese 30-Tage-Regel ausdrücklich hingewiesen worden sein.
| Situation | Verzugsbeginn |
|---|---|
| Zahlungsziel auf Rechnung angegeben | Tag nach Fälligkeit, wenn keine Zahlung erfolgt |
| Kein Zahlungsziel, B2B | 30 Tage nach Rechnungszugang (§286 Abs. 3 BGB) |
| Kein Zahlungsziel, B2C (Verbraucher) | 30 Tage nach Zugang, nur wenn Hinweis auf der Rechnung stand |
| Nach ausdrücklicher Mahnung | Sofort mit Zugang der Mahnung |
Was muss in eine Mahnung?
Eine wirksame Mahnung enthält folgende Angaben:
- ✓ Bezug zur Originalrechnung: Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
- ✓ Offener Betrag (Netto + MwSt. oder Brutto)
- ✓ Neue konkrete Zahlungsfrist (z. B. "bis zum 15. April 2025")
- ✓ Konsequenzen bei Nichtzahlung (Verzugszinsen, Inkasso, Klage)
- ✓ IBAN und Bankverbindung – damit der Schuldner sofort zahlen kann
- ✓ Absender: Name, Adresse, Kontaktdaten
- ✓ Datum der Mahnung
Mahnung Vorlage / Muster
So könnte eine rechtssichere 1. Mahnung aussehen:
max@mustermann.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben wir bis heute keinen Zahlungseingang für unsere Rechnung RE-2025-012 vom 15.02.2025 über den Betrag von 2.380,00 € erhalten.
Wir bitten Sie, den offenen Betrag bis zum 03. April 2025 auf unser Konto zu überweisen:
Sollte die Zahlung bereits erfolgt sein, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos. Bei weiterer Nichtzahlung behalten wir uns vor, Verzugszinsen nach §288 BGB sowie ggf. Inkassomaßnahmen einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
Verzugszinsen berechnen
Bei Zahlungsverzug können Sie nach §288 BGB Verzugszinsen geltend machen:
B2C: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Beispiel (B2B, 2025):
Basiszinssatz ca. 0,37% + 9% = 9,37% p.a.
Offener Betrag: 2.380 € × 9,37% ÷ 365 × 30 Tage = ca. 18,38 €
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich (01.01. und 01.07.) festgelegt und veröffentlicht.
Mahnstufen: Eskalation in 4 Stufen
Häufige Fragen (FAQ)
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