§14 UStG · Freiberufler & Selbstständige

Rechnung schreiben als Freiberufler

Pflichtangaben, Musterrechnung und XRechnung für Freiberufler – kostenlos und rechtssicher mit RechnungX.

RECHNUNG RE-2025-042 2.261,00 € 20 Std × 95 €/Std = 1.900,00 € Freiberufler ✓ Stundensatz

Wer gilt als Freiberufler?

Freiberufler sind nach §18 EStG Personen, die eine selbstständige Tätigkeit in einem der Katalogberufe ausüben oder eine diesen ähnliche Tätigkeit ausführen. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden sind Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig und müssen kein Gewerbe anmelden.

Typische Freiberufler sind:

Abgrenzung zum Gewerbetreibenden: Ein IT-Consultant, der konzeptionell und beratend tätig ist, gilt als Freiberufler. Betreibt er hingegen einen Online-Shop oder führt er reine Montagearbeiten aus, liegt ein Gewerbe vor. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt.

Pflichtangaben auf der Freiberufler-Rechnung

Auch Freiberufler müssen die Pflichtangaben nach §14 UStG einhalten. Abweichend zu Gewerbetreibenden: Es gibt keine Handelsregisternummer – stattdessen ist die Steuernummer anzugeben.

Muster-Rechnung Freiberufler

So könnte eine typische Freiberufler-Rechnung für IT-Beratung aussehen:

RECHNUNG RE-2025-042 15. März 2025
Von
Max Mustermann
IT-Beratung & Softwareentwicklung
Musterstraße 1, 94469 Deggendorf
St.-Nr.: 123/456/78901
An
Beispiel GmbH
Kundenstraße 5, 80331 München
Leistungszeitraum: 01.02.–28.02.2025
IT-Beratung – Entwicklung Webanwendung
20 Stunden × 95,00 €/Std.
1.900,00 €
Zzgl. 19% MwSt. 361,00 €
Gesamtbetrag 2.261,00 €
Zahlungsziel: 30 Tage netto  ·  IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00

Freiberufler und Kleinunternehmerregelung §19 UStG

Freiberufler und Kleinunternehmer sind zwei verschiedene steuerliche Kategorien, die sich jedoch überschneiden können: Ein Freiberufler kann gleichzeitig Kleinunternehmer nach §19 UStG sein.

Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn:

Dann darf keine MwSt. auf der Rechnung ausgewiesen werden. Stattdessen muss der Hinweis lauten: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Mehr Informationen: Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer

XRechnung für Freiberufler

Arbeiten Sie als Freiberufler für Bundesbehörden, Landesbehörden oder Kommunen, sind Sie seit 2020 verpflichtet, Rechnungen im XRechnung-Format einzureichen. Für das Finanzministerium, Gesundheitsämter oder städtische Auftraggeber gilt das ebenso.

Was Sie für die XRechnung benötigen:

E-Rechnungspflicht B2B ab 2027/2028: Ab 2027 müssen auch alle B2B-Rechnungen als E-Rechnung übermittelt werden. Freiberufler sollten sich frühzeitig mit XRechnung und ZUGFeRD vertraut machen. Mehr unter E-Rechnungspflicht.

Rechnungsnummer und Aufbewahrungspflicht

Die Rechnungsnummer muss fortlaufend und lückenlos sein. Das Finanzamt darf bei einer Betriebsprüfung prüfen, ob Nummern fehlen. Empfohlenes Format: RE-2025-001, RE-2025-002 usw.

Gemäß GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) müssen Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden – unveränderbar und maschinell lesbar. Ein simpler PDF-Ausdruck reicht nicht aus, wenn die Rechnung elektronisch erstellt wurde.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Freiberufler?
Freiberufler üben nach §18 EStG eine selbstständige Tätigkeit in einem Katalogberuf aus (z. B. Arzt, Anwalt, IT-Consultant, Designer). Sie betreiben kein Gewerbe und zahlen keine Gewerbesteuer.
Brauchen Freiberufler eine XRechnung?
Ja, wenn sie an öffentliche Auftraggeber (Bundesbehörden, Landesbehörden, Kommunen) Rechnungen stellen. Ab 2027 gilt die XRechnung-/E-Rechnungspflicht auch im B2B-Bereich.
Können Freiberufler Kleinunternehmer sein?
Ja. Beides sind unabhängige steuerliche Kategorien. Ein Freiberufler mit Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr kann die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen und keine MwSt. ausweisen.
Wie nummeriere ich Rechnungen als Freiberufler?
Die Rechnungsnummer muss fortlaufend und einmalig sein. Empfohlen: RE-2025-001 fortlaufend. Lücken sind nicht erlaubt und können bei einer Betriebsprüfung auffallen.
Muss ich als Freiberufler eine Rechnung ausstellen?
Ja. Nach §14 Abs. 2 UStG sind Freiberufler, die an andere Unternehmer oder juristische Personen leisten, verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung auszustellen.

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