Ab 01.01.2025 Pflicht · XRechnung · ZUGFeRD

E-Rechnung empfangen –
ab 2025 Pflicht

Seit dem 1. Januar 2025 müssen ALLE deutschen B2B-Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen – unabhängig von Unternehmensgröße.

EINGANG · E-RECHNUNG XML XRechnung AB 2025 PFLICHT ZUGFeRD PDF + XML

Die Empfangspflicht ab 1. Januar 2025

Seit 1. Januar 2025 gilt: Alle B2B-Unternehmen MÜSSEN E-Rechnungen empfangen können

Dies gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Rechtsform und Umsatz. Selbst Kleinunternehmer (§19 UStG), Freiberufler und Einzelunternehmer sind verpflichtet. Es gibt keine Übergangsfrist für den Empfang.

Die Pflicht ergibt sich aus dem Wachstumschancengesetz vom März 2024, das §14 UStG grundlegend geändert hat. Grundlage ist die europäische Richtlinie 2014/55/EU sowie die technische Norm EN 16931.

Was bedeutet "empfangen können"?

Welche E-Rechnungsformate muss ich empfangen können?

FormatBeschreibungEmpfang Pflicht?
XRechnung (XML)Rein maschinenlesbares XML-Format, Standard für öffentliche AuftraggeberJa, ab 01.01.2025
ZUGFeRD 2.x (PDF+XML)Hybridformat: lesbares PDF + eingebettetes XMLJa, ab 01.01.2025
EDI-FormateBranchenspezifische elektronische Formate (z. B. EDIFACT)Ja, wenn vertraglich vereinbart
Einfaches PDFKein strukturiertes Format, kein maschinenlesbares XMLKein E-Rechnungsformat! Nur noch übergangsweise bis 2027/2028 erlaubt
PapierrechnungKlassische Rechnung auf PapierNur noch mit Zustimmung des Empfängers bis 2026
Achtung: Ein einfaches PDF ist ab 2025 kein E-Rechnungsformat im Sinne des §14 UStG. Der Versand von reinen PDFs war bis Ende 2026 noch übergangsweise erlaubt (mit Zustimmung), läuft aber aus.

Was brauche ich zum E-Rechnungen empfangen?

Für kleine Unternehmen und Selbstständige gibt es drei praktische Wege:

1
Kostenloser XRechnung-Viewer
Für den Einstieg: Kostenlose Online-Viewer wie der offizielle Validator des Bundes. Zeigt den Inhalt der XML-Datei lesbar an. Kein automatischer Datenimport.
2
Rechnungssoftware mit E-Rechnungs-Import
Buchhaltungssoftware oder Tools wie RechnungX importieren XRechnung und ZUGFeRD automatisch und legen die Daten strukturiert ab. Optimal für GoBD-konforme Archivierung.
3
ERP-System oder DATEV-Anbindung
Für größere Unternehmen: Vollständige Integration in ERP-Systeme (SAP, DATEV, Lexware) mit automatischem Rechnungseingang, Prüfworkflow und Buchung.

E-Rechnung empfangen: Schritt für Schritt

1
E-Mail mit XML-Anhang empfangen
XRechnungen werden meist per E-Mail als .xml-Anhang oder als ZUGFeRD-PDF übermittelt. Die Datei herunterladen und sicher speichern.
2
XML-Datei mit Viewer öffnen
Öffnen Sie die .xml-Datei mit einem XRechnung-Viewer oder laden Sie sie in RechnungX hoch. So sehen Sie alle Rechnungsdaten in lesbarer Form.
3
Rechnungsdaten prüfen
Stimmen Betrag, Leistungsbeschreibung, Steuernummer und IBAN? Prüfen Sie die Rechnung wie eine normale Eingangsrechnung.
4
Bezahlen und GoBD-konform archivieren
Zahlung anweisen. Originale XML-Datei (nicht nur den Ausdruck) 10 Jahre unveränderbar aufbewahren. Digitale Archivierung ist Pflicht.

E-Rechnung archivieren (GoBD)

Die GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) schreiben vor, wie elektronische Rechnungen aufzubewahren sind:

Achtung: PDF-Ausdruck reicht NICHT aus!

Wenn Sie eine XRechnung ausdrucken und die originale XML-Datei löschen, ist das ein GoBD-Verstoß. Die strukturierte XML-Datei muss im Original erhalten bleiben.

Wer muss E-Rechnungen empfangen können?

Die Empfangspflicht gilt für:

Ausnahmen:

E-Rechnungspflicht: Zeitplan 2025–2028

2025
Empfangspflicht für alle B2B-Unternehmen. Jedes Unternehmen muss XRechnung und ZUGFeRD empfangen können. Versand noch optional oder in Papier/PDF mit Zustimmung.
2027
Sendepflicht ab 800.000 € Jahresumsatz. Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen E-Rechnungen versenden.
2028
Sendepflicht für alle B2B-Unternehmen. Alle inländischen B2B-Rechnungen müssen als E-Rechnung ausgestellt werden.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?
Ja. Die Empfangspflicht gilt ausnahmslos für alle im Inland ansässigen B2B-Unternehmen, auch für Kleinunternehmer nach §19 UStG. Es gibt keine Größen- oder Umsatzausnahme.
Was passiert wenn ich keine E-Rechnungen empfangen kann?
Seit Januar 2025 sind Lieferanten berechtigt, Ihnen E-Rechnungen zu senden. Verweigern Sie die Annahme, können Sie in Annahmeverzug geraten. Auch der Vorsteuerabzug kann gefährdet sein.
Welche Software brauche ich?
Mindestens ein kostenloser XRechnung-Viewer. Besser: Buchhaltungssoftware oder RechnungX mit XRechnung/ZUGFeRD-Import und GoBD-konformer Archivierung.
Muss ich auch E-Rechnungen versenden?
Die Sendepflicht gilt gestaffelt: Ab 2027 für Unternehmen über 800.000 € Jahresumsatz, ab 2028 für alle B2B-Unternehmen. Freiwillig ist es jederzeit möglich.
Wie öffne ich eine XRechnung?
XRechnungen sind XML-Dateien. Nutzen Sie einen kostenlosen Online-Viewer (z. B. xrechnung.gob.de) oder laden Sie die Datei in RechnungX hoch, um alle Daten lesbar anzuzeigen.

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