Kostenvoranschlag · Angebot · Offerte

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Rechtssichere Angebote nach §145 BGB erstellen, Gültigkeitsdauer festlegen und mit einem Klick in eine Rechnung umwandeln.

ANGEBOT AN-2025-007 · 19. März 2025 3.570,00 € Gültig bis: 18. April 2025 ✓ Verbindlich 30-Tage-Frist §145 BGB

Was ist ein Angebot (Offerte)?

Ein Angebot (auch: Offerte) ist nach §145 BGB ein verbindlicher Antrag zum Abschluss eines Vertrages. Wenn der Empfänger das Angebot rechtzeitig annimmt, kommt automatisch ein Vertrag zustande – ohne weitere Unterschrift oder Formalitäten.

Das hat praktische Konsequenzen: Sie sind an Ihr Angebot gebunden, solange es gilt. Deshalb ist eine explizite Gültigkeitsdauer essenziell. Ohne Angabe gilt das Angebot für eine „angemessene Zeit" – was vage ist und zu Streit führen kann.

Wichtig: Ein Angebot ist kein Kostenvoranschlag! Wer ein Angebot schreibt, muss zum angebotenen Preis auch liefern, wenn der Kunde annimmt. Nutzen Sie daher immer eine realistische Kalkulation.

Was muss in ein Angebot?

Zwar gibt es keine gesetzliche Formvorschrift, aber folgende Angaben sind für ein professionelles und rechtssicheres Angebot unverzichtbar:

Gültigkeitsdauer eines Angebots

Gesetzlich gilt ein Angebot für eine „angemessene" Zeit (§147 BGB) – das ist in der Praxis schwer zu definieren. Die Empfehlung für die Praxis:

Angebot Muster

ANGEBOT AN-2025-007 19. März 2025
Von
Webdesign Mustermann
Musterstraße 1, 94469 Deggendorf
St.-Nr.: 123/456/78901
An
Beispiel GmbH
Kundenstraße 5, 80331 München
Betreff: Angebot zur Entwicklung einer Unternehmenswebseite
Gültig bis: 18. April 2025 (30 Tage)
Leistungen
Design & Konzeption (10 Std. × 90 €) 900,00 €
Frontend-Entwicklung (20 Std. × 85 €) 1.700,00 €
CMS-Integration & Schulung 400,00 €
Zwischensumme netto 3.000,00 €
Zzgl. 19% MwSt. 570,00 €
Gesamtbetrag brutto 3.570,00 €
Lieferzeit: ca. 4 Wochen nach Auftragserteilung  ·  Zahlungsziel: 14 Tage netto

Angebot in Rechnung umwandeln

Wenn der Kunde Ihr Angebot annimmt, geht es schnell: Mit RechnungX wandeln Sie das Angebot mit einem Klick in eine Rechnung um. Alle Daten – Positionen, Preise, Kundendaten – werden übernommen und eine fortlaufende Rechnungsnummer wird automatisch vergeben.

1
Angebot öffnen
Angebot in RechnungX auswählen
2
Umwandeln klicken
"In Rechnung umwandeln" auswählen
3
Rechnungsnummer
Wird automatisch fortlaufend vergeben
4
PDF oder XRechnung
Als PDF, XRechnung oder ZUGFeRD versenden

Kostenvoranschlag vs. Angebot

Viele verwechseln Angebot und Kostenvoranschlag. Der rechtliche Unterschied ist erheblich:

KriteriumAngebot (§145 BGB)Kostenvoranschlag (§650 BGB)
RechtsverbindlichkeitBindend – Vertrag bei AnnahmeNicht bindend
PreisabweichungKein Aufschlag erlaubtMax. +20% bei Verbrauchern
Typische VerwendungDienstleistungen, IT, BeratungHandwerk, Reparaturen
Vergütung für ErstellungKostenlos erwartetKann in Rechnung gestellt werden (§650 Abs. 1 S. 3)

Häufige Fragen (FAQ)

Ist ein Angebot rechtsverbindlich?
Ja. Ein Angebot nach §145 BGB bindet Sie an die angebotenen Leistungen und Preise. Nimmt der Empfänger rechtzeitig an, kommt ein Vertrag zustande. Deshalb ist eine Gültigkeitsdauer wichtig.
Wie lange ist ein Angebot gültig?
Ohne Angabe: eine "angemessene Zeit" laut §147 BGB. Empfehlung: 14–30 Tage explizit auf dem Angebot angeben. Nach Ablauf können Sie das Angebot zurückziehen oder neu verhandeln.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein Angebot ist rechtsverbindlich – Sie müssen zum angebotenen Preis liefern. Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich und darf bei Verbrauchern um bis zu 20% überschritten werden (§650 BGB).
Muss ein Angebot MwSt. ausweisen?
Ja, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Kleinunternehmer (§19 UStG) dürfen keine MwSt. ausweisen und müssen das entsprechend vermerken.
Wie wandle ich ein Angebot in eine Rechnung um?
In RechnungX: Angebot öffnen, "In Rechnung umwandeln" klicken. Alle Daten werden übernommen, Rechnungsnummer wird automatisch vergeben. Danach als PDF, XRechnung oder ZUGFeRD versenden.

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