Was ist ein Angebot (Offerte)?
Ein Angebot (auch: Offerte) ist nach §145 BGB ein verbindlicher Antrag zum Abschluss eines Vertrages. Wenn der Empfänger das Angebot rechtzeitig annimmt, kommt automatisch ein Vertrag zustande – ohne weitere Unterschrift oder Formalitäten.
Das hat praktische Konsequenzen: Sie sind an Ihr Angebot gebunden, solange es gilt. Deshalb ist eine explizite Gültigkeitsdauer essenziell. Ohne Angabe gilt das Angebot für eine „angemessene Zeit" – was vage ist und zu Streit führen kann.
Was muss in ein Angebot?
Zwar gibt es keine gesetzliche Formvorschrift, aber folgende Angaben sind für ein professionelles und rechtssicheres Angebot unverzichtbar:
- ✓ Angebotsbezeichnung und Angebotsnummer (z. B. AN-2025-007)
- ✓ Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer (z. B. "gültig bis 18. April 2025")
- ✓ Vollständige Absender- und Empfängerdaten
- ✓ Detaillierte Leistungsbeschreibung – was genau wird angeboten?
- ✓ Einzelpreise netto, MwSt.-Satz und Bruttobetrag
- ✓ Zahlungsbedingungen (z. B. 14 Tage netto)
- ✓ Lieferzeit oder Ausführungszeitraum
- ✓ Hinweis auf AGB (falls vorhanden)
- ✓ Unterschrift oder digitale Bestätigung
Gültigkeitsdauer eines Angebots
Gesetzlich gilt ein Angebot für eine „angemessene" Zeit (§147 BGB) – das ist in der Praxis schwer zu definieren. Die Empfehlung für die Praxis:
- 14–30 Tage sind für die meisten Dienstleistungsangebote üblich
- Schreiben Sie explizit: „Dieses Angebot ist gültig bis zum [Datum]"
- Nach Ablauf können Sie das Angebot jederzeit zurückziehen oder anpassen
- Bei Preisschwankungen (Material, Energie) ggf. kürzere Bindungsfristen wählen
Angebot Muster
St.-Nr.: 123/456/78901
Gültig bis: 18. April 2025 (30 Tage)
Angebot in Rechnung umwandeln
Wenn der Kunde Ihr Angebot annimmt, geht es schnell: Mit RechnungX wandeln Sie das Angebot mit einem Klick in eine Rechnung um. Alle Daten – Positionen, Preise, Kundendaten – werden übernommen und eine fortlaufende Rechnungsnummer wird automatisch vergeben.
Kostenvoranschlag vs. Angebot
Viele verwechseln Angebot und Kostenvoranschlag. Der rechtliche Unterschied ist erheblich:
| Kriterium | Angebot (§145 BGB) | Kostenvoranschlag (§650 BGB) |
|---|---|---|
| Rechtsverbindlichkeit | Bindend – Vertrag bei Annahme | Nicht bindend |
| Preisabweichung | Kein Aufschlag erlaubt | Max. +20% bei Verbrauchern |
| Typische Verwendung | Dienstleistungen, IT, Beratung | Handwerk, Reparaturen |
| Vergütung für Erstellung | Kostenlos erwartet | Kann in Rechnung gestellt werden (§650 Abs. 1 S. 3) |
Häufige Fragen (FAQ)
Angebot kostenlos online erstellen
Mit RechnungX erstellen Sie professionelle Angebote und wandeln sie mit einem Klick in Rechnungen um – kostenlos.
Jetzt kostenlos starten